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Übertrag von Guthaben aus sogenannten Lebensarbeitszeitkonten in betriebliche Altersvorsorge nicht mehr möglich!
Hinweis gültig ab: 01.02.2009
Hinweis gültig bis: auf Weiteres


Mit Inkrafttreten des "Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen" vom 21. Dezember 2008 (BGBl. I, S. 2940) wurde ausdrücklich bestimmt, dass für alle nach dem 13. 11. 2008 geschlossenen Vereinbarungen über Langzeit- und Zeitwertkonten die Möglichkeit aufgehoben wird, Guthaben sozialversicherungsfrei in die betriebliche Altersvorsorge zu transferieren (§ 23b Absatz 3a, letzter Satz SGB IV).

Stattdessen soll ab Juli 2009 der Übertrag in die gesetzliche Rentenversicherung möglich sein, jedoch ausschließlich für vorzeitigen Rentenbezug.

§ 7e SGB IV stellt klar, dass Guthaben zum Bruttowert insolvenzgesichert werden müssen, des Weiteren wird der Anteil von Aktienfonds und Aktien auf 20 % limitiert.

Des Weiteren bestimmt § 23b Absatz 3a SGB IV, dass der Übertrag auch aus Guthaben von Vereinbarungen, die vor dem 13. 11. 2008 geschlossen wurden, dann nicht möglich ist, wenn die Vereinbarung der betrieblichen Altersvorsorge eine Abfindung vorsieht oder auch nur zulässt, und wenn im Zeitpunkt der Ansammlung (und dies ist die gesamte Ansparzeit!) vorhersehbar ist, dass die angesammelten Guthaben nicht mehr für Zwecke der Arbeitsfreistellung verwendet werden können.

Nachdem im Lauf der Ansparzeit zwangsläufig irgendwann der Zeitpunkt eintritt, zudem ein Verbrauch durch Arbeitsfreistellung nicht mehr möglich ist - nämlich spätestens, wenn das Guthaben durch Gehälter bis zum Rentenbeginn nicht mehr aufgebraucht werden kann - ist damit der Übertrag in die betriebliche Altersvorsorge im Grunde auch für Guthaben aus Vereinbarungen vor dem 13. 11. 2008 nicht mehr beziehungsweise nur noch unter großem Risiko möglich.

Wer ein Lebensarbeitszeitkonto in der Absicht abgeschlossen hat, die Guthaben später in die betriebliche Altersvorsorge zu übertragen, sollte diesen Entschluss schnellstens überdenken.

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Foto: © Paul-Georg Meister/pixelio