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Hinweis gültig ab: 23.11.2008
Hinweis gültig bis: auf Weiteres
Im Rahmen der Bekämpfung des steuerlichen Missbrauchs, insbesondere des Gestaltensmissbrauchs, soll im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2009 eine erhebliche Erschwernis für sogenannte "vermögensverwaltende Lebensversicherungen" eingeführt werden.
Unter einer "vermögensverwaltenden Lebensversicherung" versteht man eine als Versicherung getarnte Geldanlage, mit der unter dem Deckmantel einer angeblichen Kapitalversicherung die Erträge einer Geldanlage der Abgeltungssteuer entzogen werden sollen.
Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Risikodeckung in Relation zum eingezahlten Kapital auffällig gering ist, aufgrund von Haftungsausschlüssen von der Versicherungsgesellschaft faktisch kein biometrisches Risiko mehr getragen werden muss oder wenn die Versicherungsgesellschaft faktisch keine Herrschaft mehr über die Anlage der Mittel hat.
Besonders bedroht dürften in diesem Zusammenhang Policen sein, die in Verbindung mit Spezialfonds, Zertifikaten oder Derivaten anlegen und hinsichtlich der Anlagestrategie über einen reinen Fondswechsel hinaus auch im Detail dem Versicherungsnehmer weisungsgebunden sind.
Der endgültige Wortlaut liegt noch nicht vor, es sieht aber so aus, als ob eine weitere Möglichkeit, sich der Steuer zu entziehen, tatsächlich ausgetrocknet wird.
Nach allem was man bisher weiß, werden echte Fondspolicen nicht betroffen sein, mit Sicherheit aber Modelle, bei denen der Anleger Zeitpunkt und Umfang des Verkaufes von Anlagewerten und die Art der Wiederanlage bestimmen kann.
"Vermögensverwaltende Lebensversicherungen" sollen ab 01.01.2009 der Abgeltungssteuer unterliegen.
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