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Anrechnung von Vermögen, das der Altersvorsorge dient, auf das Arbeitslosengeld II

Hinweis gültig ab: 20.07.2006
Hinweis gültig bis: auf Weiteres


Grundsätzlich muss der Bedürftige alle verwertbaren Vermögen erst verleben, bevor er Zahlung aus Arbeitslosengeld II erhält. Bestimmte Vermögenswerte sind von dieser Anrechnung ausdrücklich befreit. Auf alle anderen Vermögenswerte sind die gesetzlichen Freibeträge anzuwenden. Besitzt der Bedürftige mehr, muss er es verwerten.

Freigestellte Gegenstände und Rechte sind:

Angemessener Hausrat (entsprechend der bisherigen Handhabung bei der Sozialhilfe).

Ein angemessenes Fahrzeug je erwachsenem Bedürftigen (max. 7.500,- € Wert unter Abzug der zur Anschaffung des Autos aufgenommenen Kredite, jedoch in die persönliche Entscheidung des Jobcenters gestellt).

Ein eigengenutztes Haus angemessener Größe (500 qm Stadt / 800 qm Land Grund, 60 qm WF f. 2 Personen + 10 qm je weitere Person höchstens 130 qm) oder eine entsprechende Eigentumswohnung.

Angemessenes Vermögen zum Erwerb eines Hauses als Wohnung Pflegebedürftiger oder Behinderter.

Sachen und Rechte, deren Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich ist oder eine besondere Härte darstellt. Hierunter fallen vor allem auch relativ hochwertige Einrichtungsgegenstände (z.B. Ledersofa), deren Verwertung aber keinen nennenswerten Übererlös über den Wiederanschaffungspreis eines geringwertigen Ersatzes erwarten lässt.

Hinweis:
Die genannten Werte sind Schätzungen, da noch keine Rechtsverordnungen existieren.

Betraglich beschränkte Vermögensgegenstände und Freibeträge sind:

Der Grundfreibetrag für Erspartes beträgt ab dem 01.08.2006 150,-- € pro Lebensjahr und Partner, also maximal 9.750,-- €.

Hinzu kommen 250,-- € je Arbeitsloser, Lebensjahr und Partner für Anlagen, die eindeutig für die Altersvorsorge gedacht sind, das sind maximal 16.250,--- €.

Zusätzliches Schonvermögen: 750,-- € je in der Bedarfsgemeinschaft lebender Person für erforderliche Anschaffungen.

Pensions- und Unterstützungskassen, soweit sie nicht pauschal dotiert sind, und Pensionszusagen sind damit unzweifelhaft nicht auf das ALG II anzurechnen.

Pauschal dotierte Unterstützungskassen sind bei Überdotierung (z.B. wegen Personalabbau) nicht mehr staatlich gefördert. Allerdings ergeben sich Probleme bei der Zuordnung des Vermögens. Die Ergebnisse hängen von der Form der Zusage ab.

Direktversicherungen halten wir für zweifelhaft. Nachdem die Anerkennung von Lebensversicherungen als Sonderausgaben zur Altersvorsorge entfallen ist, hängt deren Sicherheit ausschließlich von einer ungestörten wirksamen Gehaltsumwandlung ab.

Riester-Renten sind nach dem Gesetz zwar nominell geschützt, ihre Anrechnung ist aber zweifelhaft, wenn es sich um Versicherungen handelt, die einen Rückkaufswert haben und daher ggf. vorzeitig aufgelöst werden können.

Hinzu kommt die Verfügungsmöglichkeit für eigenen Wohnungsbau, die auf Betreiben der Union im Vermittlungsausschuss nachträglich in das Gesetz geschrieben wurde. Diese vorzeitige Verfügungsmöglichkeit hindert voraussichtlich den Schutz.

Grundsätzlich ist noch nicht klar, ob eine vorzeitige Verfügung zur Aufhebung des Schutzes tatsächlich durchgeführt werden muss, oder ob es genügt, dass eine vorzeitige Verfügung über die Mittel grundsätzlich möglich ist. Aufgrund der Haushaltslage ist davon auszugehen, dass die Vorschriften restriktiv gehandhabt werden.

Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass es in der Praxis noch böse Überraschungen geben wird.
Das IB2S-Wirtschafts-Modell bzw. das IB2S-Non-Profit-Orga-Modell gewähren eine Betriebsrente, die erst mit Renteneintritt fällig wird und daher unbeschränkt nicht unter die Anrechnung auf das Vermögen fällt. Die Rückdeckung ist Vermögen des Betriebes, nicht des Mitarbeiters und daher diesem auch nicht zuzurechnen. Sie fällt daher ebenfalls nicht unter die Anrechnung.

Im IB2S-Wirtschafts-Modell bzw. im IB2S-Non-Profit-Orga-Modell angesparte Altersvorsorgungen sind gegen den Zugriff des Staates durch Hartz III und Hartz IV und das Arbeitslosengeld II uneingeschränkt geschützt.

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Foto: © Paul-Georg Meister/pixelio