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Zinsaufwendungen für das Rückdarlehen einer
pauschal dotierten Unterstützungskasse

Hinweis gültig ab: 01.01.2008
Hinweis gültig bis: auf Weiteres


Der Bundesrat hat am 06.07.2007 das Unternehmensteuerreformgesetz beschlossen. Mit dem 01.01.2008 traten eine Reihe von wichtigen Änderungen ein:

Zinsaufwendungen, die der Betrieb für das Rückdarlehen einer pauschal dotierten Unterstützungskasse bringt, unterliegen der Zinsschranke. Das bedeutet, dass Zinsaufwendungen nur zu 30% als Betriebsaufwand anerkennungsfähig sind, soweit der Zinsaufwand die Zinserträge um mehr als eine Million Euro übersteigt. Nicht abzugsfähige Zinsaufwendungen sind allerdings vortragsfähig.

Dies gilt zwar nur für Konzerne, es ist jedoch zu beachten, dass Unternehmen, die aus mindestens einem Betrieb und aus einer eigenen Unterstützungskasse bestehen, schon deshalb von Haus aus den Konzernbegriff erfüllen.

Die Grenze von 1 Million Euro entspricht bei heutigen Zinssätzen einer Unternehmensverschuldung von circa 16 Millionen Euro. Sie heißt "Kleinbetriebsklausel". Dies wirft ein bezeichnendes Licht darauf, was unsere Politik darunter versteht, wenn sie von "Förderung des Mittelstandes" spricht.

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Foto: © Paul-Georg Meister/pixelio